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Wir sind ein Lohnsteuerhilfeverein und erstellen für unsere Mitglieder im Rahmen einer Mitgliedschaft die Einkommensteuer-Erklärung. Da wir als Lohnsteuerhilfeverein eine Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG haben, beraten wir keine Selbständigen oder Kleingewerbe.
Im allgemeinen vertreten wir steuerlich Arbeitnehmer, Auszubildene, Rentner, Pensionäre, Beamte sowie Vermieter (bis 18.000/36.000 € Mieteinnahmen im Jahr).
Das Fundament unserer Arbeit ist der christliche Glaube.
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